2013/06/0138•Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0138
2013/06/0138Corte amministrativa suprema30 set 2015
Planung Widmung BauRallg3 Amtssachverständiger Person Verneinung Sachverständiger Bestellung Auswahl Enthebung (Befangenheit siehe AVG §7 bzw AVG §53) Amtssachverständiger Person Bejahung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Steiermark hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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