Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0055

2013/06/0055Corte amministrativa suprema8 set 2014

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0055

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und der Mitbeteiligten ebenfalls Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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