2013/05/0219•Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0219
2013/05/0219Corte amministrativa suprema4 nov 2016
Baubewilligung BauRallg6
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen
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