Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0190

2013/05/0190Corte amministrativa suprema19 mag 2015

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0190

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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