Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0174

2013/05/0174Corte amministrativa suprema18 nov 2014

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0174

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.11.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenersatzbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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