Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0161

2013/05/0161Corte amministrativa suprema23 nov 2016

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0161

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.2016

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und der zweitmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.