Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0144

2013/05/0144Corte amministrativa suprema19 mag 2015

Regest

Anforderung an ein Gutachten

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0144

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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