Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0114

2013/05/0114Corte amministrativa suprema29 set 2015

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch Baubewilligung BauRallg6 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0114

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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