AW 2013/05/0050•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/05/0050
AW 2013/05/0050Corte amministrativa suprema15 ott 2013
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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