Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0039

2013/05/0039Corte amministrativa suprema10 dic 2013

Regest

Intimation Zurechnung von Bescheiden Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Fertigungsklausel Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0039

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.