2013/05/0039•Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0039
2013/05/0039Corte amministrativa suprema10 dic 2013
Intimation Zurechnung von Bescheiden Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Fertigungsklausel Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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