Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0012

2013/05/0012Corte amministrativa suprema23 lug 2013

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.07.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.