Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0009

2013/05/0009Corte amministrativa suprema27 ago 2014

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht Nachbar

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.08.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 610,60 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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