Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0025

2013/04/0025Corte amministrativa suprema23 mag 2014

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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