2013/03/0159•Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0159
2013/03/0159Corte amministrativa suprema26 mag 2014
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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