Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0131

2013/03/0131Corte amministrativa suprema17 dic 2014

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0131

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Erstbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 und der Zweitbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 220,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.