Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0028

2013/03/0028Corte amministrativa suprema29 gen 2014

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0028

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.