2013/02/0271•Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0271
2013/02/0271Corte amministrativa suprema9 giu 2015
Alkotest Verweigerung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in Höhe von EUR 610,60 binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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