Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0269

2013/02/0269Corte amministrativa suprema9 ott 2014

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel Allgemein

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0269

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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