Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0262

2013/02/0262Corte amministrativa suprema26 feb 2014

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0262

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.