Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0259

2013/02/0259Corte amministrativa suprema29 mag 2015

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0259

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.05.2015

Spruch

Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid dahin abgeändert, dass der Beschwerdeführer Kosten der ärztlichen Untersuchung gemäß § 5a Abs. 2 StVO in der Höhe von EUR 174,-- zu tragen hat.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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