2013/02/0223•Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0223
2013/02/0223Corte amministrativa suprema21 nov 2014
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Salzburg Aufwendungen in Höhe von EUR 610,60 binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.