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2013/02/0143•Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0143
2013/02/0143Corte amministrativa suprema4 mag 2015
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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