2013/02/0141•Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0141
2013/02/0141Corte amministrativa suprema25 ott 2013
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid in seinem Spruchpunkt 1. hinsichtlich der Strafhöhe sowie der Kosten des Verfahrens, in seinem Spruchpunkt 2. zur Gänze, wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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