Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0093

2013/02/0093Corte amministrativa suprema3 mag 2016

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0093

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.05.2016

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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