Verwaltungsgerichtshof 2013/01/0168

2013/01/0168Corte amministrativa suprema28 nov 2014

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/01/0168

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.2014

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers wird zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben der Österreichischen Notariatskammer Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.