2012/22/0017•Verwaltungsgerichtshof 2012/22/0017
2012/22/0017Corte amministrativa suprema11 nov 2013
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 57,40 je zu gleichen Teilen binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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