2012/18/0072•Verwaltungsgerichtshof 2012/18/0072
2012/18/0072Corte amministrativa suprema25 apr 2013
Ermessen Ermessen VwRallg8 Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde Verfahrensbestimmungen Ermessen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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