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2012/18/0012•Verwaltungsgerichtshof 2012/18/0012
2012/18/0012Corte amministrativa suprema19 apr 2012
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Trennbarkeit gesonderter Abspruch
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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