Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0198

2012/17/0198Corte amministrativa suprema29 mag 2015

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0198

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.05.2015

Spruch

1. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

2. in dem gemäß § 12 Abs 2 VwGG gebildeten Senat den Beschluss gefasst:

Die Anträge, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zu stellen und die Beschwerde dem Verfassungsgerichtshof abzutreten, werden als unzulässig zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.