Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0097

2012/17/0097Corte amministrativa suprema2 mar 2016

Regest

Zurückziehung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0097

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.2016

Spruch

Die Beschwerde wird für gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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