2012/17/0049•Verwaltungsgerichtshof 2012/17/0049
2012/17/0049Corte amministrativa suprema7 lug 2014
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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