2012/11/0227•Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0227
2012/11/0227Corte amministrativa suprema16 dic 2013
Besondere Rechtsgebiete Interessenvertretungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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