2012/11/0218•Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0218
2012/11/0218Corte amministrativa suprema6 mar 2014
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.