Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0186

2012/11/0186Corte amministrativa suprema27 gen 2015

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0186

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.01.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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