Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0157

2012/11/0157Corte amministrativa suprema27 gen 2014

Regest

Anforderung an ein Gutachten

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0157

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.01.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Spruchpunkt I. wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes und in seinem Spruchpunkt II. wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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