2012/10/0209•Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0209
2012/10/0209Corte amministrativa suprema24 giu 2015
Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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