Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0011

2012/10/0011Corte amministrativa suprema21 gen 2015

Regest

Inhalt des Spruches Diverses Befangenheit von Sachverständigen Verhältnis zu anderen Materien und Normen Befangenheit (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.01.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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