2012/09/0176•Verwaltungsgerichtshof 2012/09/0176
Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen Spruchpunkt I. (Bestrafung wegen Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes) und Spruchpunkt III. des angefochtenen Bescheides, letzterer soweit er das Verfahren betreffend die Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes betrifft, als unbegründet abgewiesen.
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