2012/09/0063•Verwaltungsgerichtshof 2012/09/0063
2012/09/0063Corte amministrativa suprema17 dic 2013
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Ermittlungsverfahren Allgemein
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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