2012/09/0051•Verwaltungsgerichtshof 2012/09/0051
2012/09/0051Corte amministrativa suprema12 nov 2013
Trennbarkeit gesonderter Abspruch Bescheidbegriff Bescheidcharakter Diverses Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.