Verwaltungsgerichtshof 2012/08/0280

2012/08/0280Corte amministrativa suprema13 ago 2013

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2012/08/0280

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.08.2013

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.163,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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