2012/08/0233•Verwaltungsgerichtshof 2012/08/0233
2012/08/0233Corte amministrativa suprema26 mag 2014
Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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