2012/08/0221•Verwaltungsgerichtshof 2012/08/0221
2012/08/0221Corte amministrativa suprema11 dic 2013
Sachwalter
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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