Verwaltungsgerichtshof 2012/08/0206

2012/08/0206Corte amministrativa suprema13 nov 2013

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2012/08/0206

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.11.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.