Verwaltungsgerichtshof 2012/08/0159

2012/08/0159Corte amministrativa suprema22 lug 2013

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2012/08/0159

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.07.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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