2012/08/0081•Verwaltungsgerichtshof 2012/08/0081
2012/08/0081Corte amministrativa suprema24 apr 2014
Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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