2012/08/0058•Verwaltungsgerichtshof 2012/08/0058
2012/08/0058Corte amministrativa suprema22 lug 2013
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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