2012/08/0033•Verwaltungsgerichtshof 2012/08/0033
2012/08/0033Corte amministrativa suprema22 lug 2013
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Beweismittel Urkunden Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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