Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0200

2012/07/0200Corte amministrativa suprema18 dic 2014

Regest

Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Manuduktionspflicht Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Frist

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0200

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seines Spruchpunktes II. wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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