Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0108

2012/07/0108Corte amministrativa suprema28 mag 2015

Regest

Formerfordernisse Verbesserungsauftrag Bejahung Amtssachverständiger der Behörde zur Verfügung stehend Formgebrechen behebbare Beilagen Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0108

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.05.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.